Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen von Car Coding Bremen, Florian Engelken, Auf dem Radberg 3, 27721 Ritterhude, im Bereich Fahrzeugcodierung, Diagnose, Leistungssteigerung und Nachrüstung gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Die AGB gelten, wenn der Kunde vor oder bei Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, ihren Inhalt zur Kenntnis zu nehmen (z. B. über diese Website oder im Angebot).

2. Leistungsumfang

2.1 Fahrzeugcodierung

Bei der Fahrzeugcodierung werden Softwareeinstellungen in den Steuergeräten des Fahrzeugs angepasst, um zusätzliche Funktionen freizuschalten oder bestehende zu modifizieren. Die Durchführbarkeit einzelner Codierungen hängt von der vorhandenen Fahrzeugausstattung, der Softwareversion und den technischen Rahmenbedingungen ab. Eine Zusicherung oder Beschaffenheitsgarantie, dass jede gewünschte Codierung umsetzbar ist, wird nicht übernommen. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

Codierungen erfolgen nach bestem fachlichem Wissen. Der Kunde wird vor der Durchführung über die geplanten Änderungen informiert. Codierungen sind in der Regel reversibel und können auf Wunsch rückgängig gemacht werden.

2.2 Diagnose & Fehlerspeicher

Die Diagnose umfasst das Auslesen der Steuergeräte, die Analyse gespeicherter Fehlercodes sowie ggf. die Auswertung von Live-Daten. Der Kunde erhält ein Diagnoseprotokoll und eine Empfehlung zur Fehlerbehebung. Die Diagnose selbst behebt keine Fehler — sie dient der Fehleranalyse.

2.3 Leistungssteigerung (Chiptuning)

Leistungssteigerungen erfolgen durch Optimierung der Motorsoftware. Angegebene Leistungswerte sind Circa-Werte und können fahrzeugindividuell variieren. Eine Zusicherung exakter Leistungssteigerungen wird nicht übernommen. Der Kunde wird über mögliche Auswirkungen auf Herstellergarantie, Versicherung und Betriebserlaubnis aufgeklärt.

2.4 Nachrüstung (z. B. Apple CarPlay)

Nachrüstungen umfassen den Ein- und Ausbau von Hardware-Komponenten sowie die softwareseitige Integration ins Fahrzeug. Die Kompatibilität wird vorab geprüft. Montage und Codierung erfolgen fachgerecht.

3. Kommunikation, Angebote und Vertragsschluss

WhatsApp und ähnliche Messenger dienen ausschließlich der unverbindlichen Kontaktaufnahme, der Klärung technischer Machbarkeit (z. B. VIN-Anfrage) sowie der Terminabstimmung. Mitteilungen über diese Kanäle stellen kein Angebot, keine Auftragsbestätigung und keinen Vertragsschluss dar.

Telefonische Gespräche dienen der Klärung und Terminabstimmung. Eine verbindliche Beauftragung erfolgt in der Regel erst durch schriftliche Bestätigung per E-Mail oder durch ausdrückliche Vereinbarung vor Ort vor Beginn der Arbeiten.

Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Richtwerte (invitatio ad offerendum). Verbindliche Preise und Leistungsinhalte ergeben sich aus einem schriftlichen Angebot bzw. einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder aus der konkreten Vereinbarung vor Ort vor Beginn der Arbeiten.

Ein Vertrag kommt mit Annahme eines schriftlichen Angebots, mit ausdrücklicher Auftragsbestätigung oder mit Beginn der vereinbarten Leistung nach klarer Absprache über Umfang und Preis zustande.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle angegebenen Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

Die Bezahlung erfolgt nach Leistungserbringung in bar oder nach Vereinbarung per Überweisung. Bei Nachrüstungen kann eine Anzahlung zur Materialbeschaffung erforderlich sein.

Sollte sich während der Durchführung herausstellen, dass zusätzliche Arbeiten notwendig sind, wird der Kunde vorab informiert und um Zustimmung gebeten. Ohne Zustimmung werden zusätzliche kostenpflichtige Arbeiten nicht ausgeführt.

5. Termine und Stornierung

Alle Leistungen erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Kann der Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, wird um Absage mindestens 24 Stunden im Voraus gebeten. Bei kurzfristigerer Absage oder Nichterscheinen ohne Abmeldung behalten wir uns vor, eine Ausfallpauschale in Höhe von 50 € zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt unberührt (z. B. bereits bestelltes Material).

Auch von unserer Seite kann es in Ausnahmefällen zu Terminverschiebungen kommen. Der Kunde wird in diesem Fall rechtzeitig informiert.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich und in einem für die Leistung geeigneten Zustand bereit. Er macht wahrheitsgemäße Angaben zu Fahrzeugmodell, Ausstattung und VIN, soweit diese für die Leistung relevant sind.

Erforderliche Zugangsdaten (z. B. Radio-/Navigationscodes, PIN), Schlüssel und Unterlagen stellt der Kunde rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Unmöglichkeit der Leistung aufgrund fehlender oder unrichtiger Mitwirkung gehen nicht zu unseren Lasten, soweit uns kein Verschulden trifft.

7. Gewährleistung und Haftung

7.1 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Codierungen bezieht sich die Gewährleistung auf die ordnungsgemäße Durchführung der beauftragten Leistung. Funktioniert eine Codierung nicht wie vereinbart, wird sie kostenfrei korrigiert oder rückgängig gemacht, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.

Für verbaute Hardware-Komponenten gilt daneben die jeweilige Herstellergarantie; der fachgerechte Einbau unterliegt der gesetzlichen Gewährleistung.

7.2 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf), und zwar begrenzt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Keine Haftung besteht für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Manipulation durch Dritte, Unfälle oder höhere Gewalt entstehen, sowie für Folgen aus der Nutzung freigeschalteter Funktionen entgegen geltendem Recht oder Betriebsanleitung (z. B. Bußgelder bei Video-in-Motion während der Fahrt).

8. Hinweise zu Garantie, Zulassung und Nutzung

Eingriffe in die Fahrzeugsoftware können Auswirkungen auf die Herstellergarantie haben. Dies gilt insbesondere für Leistungssteigerungen (Chiptuning). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich vorab bei Hersteller, Vertragswerkstatt und ggf. Versicherung zu informieren.

Bei Leistungssteigerungen kann eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere bzw. eine Anpassung der Betriebserlaubnis erforderlich sein. Die Klärung und ggf. Durchführung obliegen dem Kunden. Wir beraten hierzu gerne, ersetzen jedoch keine behördliche oder versicherungsrechtliche Prüfung.

Auch Codierungen können Einrichtungen betreffen, die für den Betrieb auf öffentlichen Straßen vorgeschrieben sind (z. B. Gurtwarnung), oder das Fahrzeugniveau verändern. Solche Änderungen können Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben (§ 19 StVZO) und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchgeführt. Sie sind in der Regel reversibel. Die Nutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in einem unzulässigen Zustand liegt in der Verantwortung des Kunden.

Die Nutzung des Fahrzeugs auf öffentlicher Straße ist nur in einem zulässigen Zustand gestattet. Risiken aus unzulässiger Nutzung trägt der Kunde.

9. Fernabsatz und Widerruf

Unsere Leistungen werden in der Regel vor Ort nach Terminvereinbarung erbracht. Soweit Verträge ausschließlich im Wege der Fernkommunikation geschlossen werden und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung der Kunde ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden ist, und bei individuell angefertigten bzw. auf das Fahrzeug zugeschnittenen Waren können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht greifen. Im Einzelfall weisen wir vor Vertragsschluss gesondert hin.

10. Eigentumsvorbehalt

Bei Nachrüstungen bleiben gelieferte Teile bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Car Coding Bremen.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt und zur Anbahnung sowie Abwicklung von Aufträgen verarbeitet. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand der Sitz von Car Coding Bremen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Stand: Juli 2026